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Kanduth-Kristen, Die Inflationsanpassung für 2023 aus individueller Sicht, SWK 2023, 294

ArtikelrundschauSteuerrecchtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6838/24/2023 Heft 6838 v. 1.3.2023

Der Gesetzgeber hat mit § 33a Abs 2 EStG eine steuerrechtliche Definition der "kalten" Progression eingeführt, an der sich in der Folge die Abgeltung der hierdurch hervorgerufenen Mehrbelastung durch (teilweise) Inflationsanpassung des Tarifs iSd § 33a EStG iVm § 33 Abs 1a EStG orientiert. Mit der Einführung dieser Inflationsanpassung erfolgt eine Abkehr vom bisher für die österreichische Einkommensbesteuerung maßgeblichen Nominalwertprinzip. Wiewohl der Gesetzgeber aufgrund des für steuerliche Zwecke eigenständig definierten Begriffs der kalten Progression und des gewählten Modells der Inflationsanpassung keine vollständige Abgeltung der kalten Progression verankert hat, ist das Konzept, das automatische und diskretionäre Elemente miteinander verbindet, (wohl auch im internationalen Kontext) als innovativ und (vielleicht auch) als (typisch österreichischer) Mittelweg zu bezeichnen. Die Autorin betrachtet die Regelung für das Jahr 2023 aus individueller Sicht. Dabei liegt der Fokus im Jahr 2023 auch im Bereich der diskretionären Maßnahmen auf den Absetzbeträgen und tariflichen Grenzwerten. Da diese die Ausgangsbasis für die Inflationsanpassung der Folgejahre darstellen, sei dies mit Blick auf den tatsächlichen Ausgleich der kalten Progression zu begrüßen.

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