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Elsner/Traupmann, Teilung des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsteilsübergang, ASoK 2022, 358

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6838/23/2023 Heft 6838 v. 1.3.2023

Sind Arbeitnehmer in mehreren Teilen eines Betriebs beschäftigt und kommt es zu einem Übergang nur eines dieser Betriebsteile auf einen neuen Erwerber oder gehen die einzelnen Betriebsteile auf unterschiedliche Erwerber über, stellt sich die Frage der Auswirkungen dieses Übergangs auf die betroffenen Arbeitsverhältnisse. In seinem Urteil vom 26. 3. 2020, C-344/18 , ISS Facility Services, hat sich der EuGH erstmals für die Möglichkeit einer Teilung des Arbeitsverhältnisses infolge eines Betriebsübergangs auf mehrere Erwerber ausgesprochen - unter der Prämisse, dass keine Verschlechterungen für den Arbeitnehmer vorliegen. Nach Ansicht der Autorinnen ist diese zu einer Betriebsteilsaufspaltung (alle Betriebsteile, in denen der Arbeitnehmer tätig ist, gehen auf mehrere neue Erwerber über) ergangene Grundsatzentscheidung auch auf Betriebsteilsabspaltungen (ein Betriebsteil, in dem der betroffene Arbeitnehmer beschäftigt ist, verbleibt beim Veräußerer, einer geht auf den Erwerber über) zu übertragen. Auch in diesem Fall müsse es die Möglichkeit einer privilegierten Kündigung geben, sofern mit dem Betriebsteilübergang wesentliche Verschlechterungen einhergehen.

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