In einer bemerkenswerten Entscheidung zu ungleichen Löhnen von Frauen und Männern hat das deutsche Höchstgericht in Arbeitsrechtssachen ausgesprochen, dass das Verhandlungsgeschick von Bewerbern und Bewerberinnen keine unterschiedliche Bezahlung bei gleicher Arbeit rechtfertigt (BAG 16. 2. 2023, 8 AZR 450/21). Gibt der Arbeitgeber höheren Lohnforderungen eines Mannes nach, muss er den gleichen Lohn auch einer gleichqualifizierten Kollegin bezahlen, so das BAG in einem Grundsatzurteil. Wenn Frauen und Männer bei gleicher Arbeit unterschiedlich bezahlt werden, begründe das die Vermutung der Benachteiligung wegen des Geschlechts. Diese Vermutung könne der Arbeitgeber nicht damit entkräften, dass der Mann besser verhandelt habe. Arbeitgeber können daher zwar weiter auf die Verdienstforderungen von Männern eingehen, sie müssten allerdings einer gleichermaßen qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiterin dann auch den Lohn erhöhen.