Der Tätigkeitsbericht des VfGH bietet nähere Informationen über die Arbeit des VfGH, so zB Statistiken zur Anzahl der Fälle und zur Erledigungsdauer. Im Jahr 2021 wurden 5.332 neue Fälle an den Verfassungsgerichtshof herangetragen. Annähernd gleich viele Fälle - nämlich 5.253 - konnte das Höchstgericht abschließen. Dazu zählen neben 4.541 Individualbeschwerden gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen auch 354 Gesetzesprüfungen, 304 Verordnungsprüfungen und fünf Prüfungen von Staatsverträgen. Lediglich 10,3 % endeten davon im Sinne der Beschwerdeführer. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug (ohne Asylentscheidungen) 118 Tage. Wie in den vergangenen Jahren machte auch 2021 das Asylrecht einen beträchtlichen Teil der neuen Fälle aus (47 %). ( Quelle: www.vfgh.gv.at )