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Unterschreitung der KBG-Mindestbezugsdauer durch verfrühte Geburt eines weiteren Kindes

RechtsprechungSozialrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6836/8/2023 Heft 6836 v. 15.2.2023

KBGG: § 3 Abs

Die Bestimmung des § 3 Abs 5 KBGG, wonach das Kinderbetreuungsgeld stets nur in Blöcken von mindestens 61 Tagen beansprucht werden kann, ist teleologisch dahin zu reduzieren, dass die Mindestbezugsdauer ohne Verlust der für den verkürzten Zeitraum zuerkannten Leistungen unterschritten werden kann, wenn der Bezieher von Kinderbetreuungsgeld bei der Antragstellung davon ausgehen konnte, die Leistung in der gesetzlichen Mindestdauer beziehen zu können, und es in der Folge durch die frühere Geburt eines weiteren Kindes zur Verkürzung dieses Zeitraums kommt.

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