ASVG: § 255 Abs 4
OGH 21. 6. 2022, 10 ObS 40/22p
Im vorliegenden Fall war strittig, ob der Revisionswerber Anspruch auf Zuerkennung einer Invaliditätspension gemäß § 255 Abs 4 ASVG ab dem 1. 5. 2021 hat. Der Kläger schloss einer Lehre als Elektroinstallateur mit Lehrabschlussprüfung ab. In den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag war er 71 Monate selbstständig und 76 Monate unselbstständig erwerbstätig. Die von ihm in den letzten 15 Jahren vor seinem Antrag ausgeübten Arbeiten stellen allesamt Facharbeitertätigkeiten eines Elektroinstallateurs dar.