Im Zusammenhang mit dem Jahreswechsel sind neben den laufend zu übermittelnden Meldungen zusätzlich folgende Meldungen zu erstatten:
Lohnzettel Finanz mittels ELDA bis Ende Februar 2023Mitteilung gemäß § 109a EStG 1988 für freie Dienstnehmer (statt eines Lohnzettels) bis Ende Februar 2023