EStG: § 16 Abs 1 Z 7a, § 20 Abs 1 Z 2 lit d
Verrichtet eine Lehrerin im Streitjahr 2021 ihre Tätigkeit aufgrund der Empfehlung ihres Arbeitgebers auch im sogenannten "Homeschooling", so liegt keine Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer vor, da keine Notwendigkeit eines eigenen häuslichen Arbeitszimmers bestand und auch keine Verlagerung des Mittelpunktes der Tätigkeit angenommen werden kann.