vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFG: Pizzaboten als Dienstnehmer

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6834/18/2023 Heft 6834 v. 1.2.2023

EStG: § 47

BFG 15. 11. 2022, RV/7103505/2017

Haben sich Speisenzusteller nach einem vorab erstellten Dienstplan zu den darin festgelegten Zeiten in der Filiale des Restaurantbetriebes einzufinden, dort bereitzuhalten und einlangende Bestellungen in einer vorgegebenen Reihenfolge an Kunden auszuliefern, werden zudem Arbeitsmittel (zB Wärmetaschen, Arbeitskleidung) vom Restaurantbetreiber beigestellt und sind sie verpflichtet, eine Dienstverhinderung (zB bei Krankheit) zu melden, ist von einer Weisungsunterworfenheit und Eingliederung der Speisenzusteller in den Restaurantbetrieb und damit von Dienstleistungen und nicht von individualisierten Werkleistungen auszugehen. Insbesondere begründet das "Bereitstehen auf Abruf" eine besondere persönliche Abhängigkeit, die für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern eher typisch ist als für selbstständige Unternehmer. Die Speisenzusteller waren daher nicht selbstständige Werkunternehmer, sondern Dienstnehmer iSd § 47 EStG 1988.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte