ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2
Ist eine Straßenbahnfahrerin aus gesundheitlichen Gründen über einen Zeitraum von rund einem Jahr und auch in Zukunft nicht in der Lage, die dienstvertraglich vereinbarte
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ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2
Ist eine Straßenbahnfahrerin aus gesundheitlichen Gründen über einen Zeitraum von rund einem Jahr und auch in Zukunft nicht in der Lage, die dienstvertraglich vereinbarte
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