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Neufeststellung einer Versehrtenrente - maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6833/15/2023 Heft 6833 v. 25.1.2023

ASVG: § 183, § 203

OGH 28. 7. 2022, 10 ObS 14/22i

Als Folge eines am 16. 2. 2010 erlittenen Arbeitsunfalls wurde der Klägerin eine Versehrtenrente iHv 35 % der Vollrente als Dauerrente zuerkannt, obwohl zum Zeitpunkt der Erlassung des Gewährungsbescheids insgesamt nur eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10 % bestand. Mit Urteil des Erstgerichts vom 8. 10. 2015 (in der Folge: Vorprozess) wurde der Klage der Klägerin gegen den Herabsetzungsbescheid vom 9. 4. 2015, der eine Neufeststellung der Versehrtenrente im Ausmaß von 25 % vorgesehen hatte, stattgegeben und die Weitergewährung einer Versehrtenrente im Ausmaß von 35 % der Vollrente mit der Begründung zugesprochen, es liege keine wesentliche Veränderung der Unfallfolgen vor. Zum Beurteilungszeitpunkt im vorliegenden Verfahren hat sich Gesundheitszustand der Klägerin gegenüber dem ursprünglichen Gewährungszeitpunkt derart gebessert, dass sich die MdE um zumindest 5 % verringert hat.

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