ASVG: § 175
OÖ Gemeinde-Unfallfürsorgegesetz: § 2
Hat die Dienstgeberin (hier: eine Gemeinde) die Organisation eines gemeinsamen Skitages für alle interessierten Mitarbeiter unterstützt, hätte sie die Kosten für das gesellige Rahmenprogramm übernommen (Mittags- und Abendessen, Après Ski) und hat auch ein Vertreter der Dienstgeberin daran teilgenommen (hier: der Bürgermeister), ist von einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung auszugehen und ein dabei erlittener Unfall einer Mitarbeiterin steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch wenn die Anzahl der Teilnehmer am Skitag relativ gering war und dadurch Aspekte der Gemeinschaftspflege innerhalb der Belegschaft in den Hintergrund traten, diente die Veranstaltung jedenfalls durch die organisatorische Unterstützung und das finanzierte Rahmenprogramm unter Beteiligung des Dienstgebervertreters der Förderung der Verbundenheit mit der Dienstgeberin.