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Änderungen bei der Jahreserklärung zur Dienstgeberabgabe in Wien ("U-Bahn-Steuer")

Neue VorschriftenSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6832/18/2023 Heft 6832 v. 18.1.2023

LGBl für Wien 2022/47, ausgegeben am 4. 11. 2022

Landesgesetz, mit dem ua das Gesetz über die Einhebung einer Dienstgeberabgabe geändert wird (Wiener Abgabenrechtsänderungsgesetz 2022)

Pflicht zur elektronischen Abgabenerklärung

Nach dem Wr. Dienstgeberabgabegesetz haben Dienstgeber für alle Dienstnehmer mit einem Beschäftigungsort in Wien eine - für den Ausbau des U-Bahn-Netzes in Wien zweckgewidmete - Abgabe für jeden Dienstnehmer und für jede angefangene Woche iHv € 2,- zu leisten (zu den Ausnahmen siehe § 3 WDGAG). Die Abgabenschuld ist für jedes Monat bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten.

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