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Digitalisierung des Prüfungswesens der Wirtschaftstreuhandberufe - ME

Neue VorschriftenSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6832/19/2023 Heft 6832 v. 18.1.2023

Ministerialentwurf 1. 12. 2022, 237/ME NR 27. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten

Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufs­gesetz 2017 geändert werden soll

1. Überblick

Die Arbeitswelt der Berufsangehörigen der Wirtschaftstreuhandberufe (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) hat sich durch die fortschreitende Digitalisierung entscheidend geändert. Dieser Entwicklung soll durch die Digitalisierung der mündlichen und schriftlichen Fachprüfungen Rechnung getragen werden. Die Prüfungen können dadurch praxisrelevanter und an die Anforderungen des Arbeitsalltags angepasster gestaltet werden. Mit dem gegenständlichen Gesetzesentwurf sollen daher die Voraussetzungen zur Durchführung der mündlichen und schriftlichen Fachprüfung auf elektronischem Weg geschaffen und zudem die dafür erforderlichen Mindeststandards festlegen werden. Weitere Details sollen in der Prüfungsordnung geregelt werden.

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