ABGB: § 1151
Ist eine Person mehrere Tage in einem Restaurantbetrieb, den er in Kürze übernehmen soll, anwesend und beobachtet den Restaurantleiter und die übrigen Mitarbeiter bei der Arbeit, um den Betrieb kennenzulernen, ohne aber zu einer Arbeitsleistung verpflichtet zu sein oder eine solche zu erbringen, liegt noch kein Dienstverhältnis vor.