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BFG: Auszahlung einer Pensionsabfindung in Tranchen steuerbegünstigt

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6831/13/2023 Heft 6831 v. 11.1.2023

EStG: § 124b Z 53

BFG 29. 7. 2022, RV/7101265/2018

Zahlungen für Pensionsabfindungen von Pensionskassen aufgrund gesetzlicher oder statutennmäßiger Regelungen sind gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 nach Abzug der darauf entfallenden Pflichtbeiträge ab dem Jahr 2001 und in den folgenden Jahren zu einem Drittel steuerfrei zu belassen. Die Steuerbegünstigung setzt aber voraus, dass sich der Steuerpflichtige die Pensionsabfindung nur in Form eines Kapitalbetrages auszahlen lassen konnte. Bestand ein Wahlrecht zwischen Kapital- und Rentenzahlung, kommt diese Steuerbegünstigung nicht zur Anwendung.

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