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BFG: Steuerbefreiung für Ortskräfte

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6831/12/2023 Heft 6831 v. 11.1.2023

EStG: § 3 Abs 1 Z 30

Gemäß § 3 Abs 1 Z 30 EStG 1988 sind Einkünfte von Ortskräften aus ihrer Verwendung an einem bestimmten Dienstort im Ausland von der Einkommensteuer befreit. Es bedarf aber eines besonderen Nahebezuges zum Tätigkeitsort, um als Ortskraft zu gelten.

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