Sofern der Arbeitnehmer nicht zu Hause arbeitet, muss er zum Zwecke der Arbeitsaufnahme eine (bestimmte) Wegstrecke zurücklegen. Somit kann sowohl der Fall eintreten, dass der Arbeitnehmer aufgrund von Verzögerungen bei der Anreise die Arbeit später beginnt, als auch dass der Arbeitsplatz wegen Wegfall eines Transportmittels gar nicht erreicht werden kann. Es stellt sich daher die Frage, welche Konsequenzen dies für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat.