Wird die gesamte Wochenarbeitszeit auf 4 Tage verteilt, spricht man von einer 4-Tage-Woche. Die tägliche Normalarbeitszeit kann auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden (§ 4 Abs 7 AZG), wobei die 11. und die 12. Stunde als Überstunde zu betrachten ist. Eine Voraussetzung für die Einführung dieses Arbeitszeitmodells ist, dass die Arbeitstageverteilung regelmäßig (länger als 13 Wochen) und planmäßig erfolgt. Zischka stellt für die Umsetzung der 4-Tage-Woche in Betrieben ohne Betriebsrat eine Checkliste zur Verfügung, um zu prüfen, ob die schriftliche Einzelvereinbarung alle notwendigen Inhalte aufweist. Weiters sind bei der Umsetzung dieses Arbeitszeitmodells etwaige kollektivvertragliche Zusatzvoraussetzungen zu beachten (zB darf nach § 4c des KV für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleitung bei einer 4-Tage-Woche der arbeitsfreie Tag nicht auf einen Feiertag fallen).