BGBl I 2022/213, ausgegeben am 29. 12. 2022
Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird
Überblick
In Österreich gibt es rund 800.000 pflegende Angehörige, die Personen mit Anspruch auf Pflegegeld daheim betreuen. Als eine Maßnahme zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen, die ihre Erwerbstätigkeit infolge der Pflege reduziert oder aufgegeben haben, wird ab 1. 7. 2023 ein Angehörigenbonus eingeführt. Dieser beträgt im Jahr 2023 € 750,- und in weiterer Folge jährlich € 1.500,-, gilt nicht als Einkommen im Sinne von bundesgesetzlichen Vorschriften und ist unpfändbar und unverpfändbar.