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Entlastungswoche für Pflegepersonal und Aussetzung der Erhöhung des NSchG-Beitrages - BGBl

Neue VorschriftenSozialrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6830/14/2023 Heft 6830 v. 4.1.2023

BGBl I 2022/214, ausgegeben am 29. 12. 2022

Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz und Artikel V des Bundesgesetzes BGBl Nr 473/1992 geändert werden

1. Aussetzung der Erhöhung des NSchG-Beitrages

Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen müsste der Beitragssatz für den Nachtschwerarbeitsbeitrag auf 4,7 % erhöht werden, um den geforderten Deckungsgrad von 75 % zu erreichen. Durch die Gesetzesänderung wurde nun sichergestellt, dass im Jahr 2023 die Höhe des NSchG-Beitrags unverändert bleibt und somit weiterhin 3,8 % der allgemeinen Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung beträgt.

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