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Windisch-Grätz, Grenzüberschreitendes mobiles Arbeiten und Sozialversicherung, DRdA 2022, 543

ArtikelrundschauSozialversicherungBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6829/25/2022 Heft 6829 v. 21.12.2022

In der Arbeitswelt geht der Trend immer häufiger dazu, dass Arbeitnehmer grenzüberschreitend im Einsatz sind oder für gewisse Zeiträume in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten arbeiten. Der Staat regelt zunächst selbst, welche Personen unter das nationale Sozialrechtssystem fallen. Durch den Beitritt Österreichs zum EWR am 1. 1. 1994 wurde für dessen Geltungsbereich das Europäische Sozialversicherungs-Koordinierungsrecht anwendbar. Art 8 Abs 1 VO (EG) 883/2004 (GVO) normiert mit dem Ziel der Rechtsvereinheitlichung, dass "die Verordnung an die Stelle aller zwischen den Mitgliedstaaten geltenden Abkommen über soziale Sicherheit" tritt. Die Autorin beschreibt verschiedene Fallkonstellationen, wie Mitarbeiter, die grenzüberschreitend internetbasiert arbeiten, die entsandt und gewöhnlich mobil arbeiten sowie idR mobil beschäftigt sind, und die Anwendung des entsprechenden Sozialrechtssystems. Kommt das Sitzstaatprinzip nicht zur Anwendung, müssen sich Unternehmen mit einer Vielzahl verschiedener Sozialrechtsordnungen auseinandersetzen. Ein verstärktes Abstellen auf das Sitzstaatprinzip widerspräche der Kompetenzgrundlage der GVO, die sich auf die Arbeitnehmer-Freizügigkeit stützt. Besonders praxisrelevant sind daher Verfahrensregelungen, die entscheiden, wie Konflikte zwischen den Mitgliedstaaten über die Anwendung der jeweiligen Sozialrechtsordnungen gelöst werden sollen.

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