EStG 1988: § 14 Abs 6 und Abs 7
BFG 19. 10. 2022, RV/2100717/2022
Für den Fall der fortgesetzten Wertpapierunterdeckung kann weder den gesetzlichen Bestimmungen noch den Richtlinien- und Literaturquellen entnommen werden, dass eine Wertpapierunterdeckung in einem Wirtschaftsjahr - neben einer Gewinnerhöhung nach Maßgabe der (höchsten) Wertpapierunterdeckung in diesem Wirtschaftsjahr - im selben Wirtschaftsjahr auch eine Gewinnerhöhung nach Maßgabe der Wertpapierunterdeckung im vorangegangenen Wirtschaftsjahr (also eine nochmalige Gewinnerhöhung in demselben Wirtschaftsjahr) nach sich zieht. (Revision vom BFG zugelassen)