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Vordienstzeiten als Werkzeugmacher und Lehrlingsausbildner - Anrechnung für Lehrerberuf?

RechtsprechungVertragsbedienstetenrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6829/15/2022 Heft 6829 v. 21.12.2022

VBG 1948: § 26 Abs 6

OGH 30. 8. 2022, 8 ObA 56/21z

Der Kläger ist Lehrer an einer Polytechnischen Schule (Fach­bereich Metall) und unterfertigte am 19. 6. 2017 den Vertrag für ein unbefristetes Dienstverhältnis. Die Beklagte ersuchte den Kläger am 17. 4. 2018 eine Dienstzeitenbestätigung für den Zeitraum 7. 5. 2001 bis 31. 7. 2009 vorzulegen. Der Kläger übermittelte vor dem 19. 6. 2018 eine Arbeitsbestätigung seines früheren Arbeitgebers mit dem Wortlaut: "Wir bestätigen hiermit, dass Sie von 7. 5. 2001 bis 31. 7. 2009 in unserem Unternehmen als Werkzeugmacher und als Lehrlingsausbildner beschäftigt waren. Das Beschäftigungsausmaß pro Woche betrug 38,5 Stunden." Die Beklagte rechnete keine Vordienstzeiten für diesen Zeitraum an, da die für die Lehrertätigkeit geforderte spezifische Berufserfahrung laut Bestätigung nicht vorliege. Das Berufungsgericht hob die Entscheidung des Erstgerichts, das die Klage auf Feststellung der Vordienstzeiten für diesen Zeitraum abwies, zur Verfahrensergänzung auf. Der OGH hat den Rekurs der Beklagten zur Klarstellung der Rechtslage zugelassen, er ist jedoch nicht berechtigt.

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