Bgld LVBG: § 81 Abs 1 Z 2
OGH 30. 8. 2022, 8 ObA 44/22m
Die Klägerin war bei der Beklagten als Amtsärztin beschäftigt. Bei einer Demonstration gegen die Corona-Schutzimpfung trat sie als Rednerin auf und äußerte in ihrer Rede ua: "Es ist jetzt die Zeit aufzustehen. Es ist jetzt die Zeit, ‚Nein‘ zu sagen. Und es ist jetzt die Zeit, aus dieser elenden Pharmadiktatur auszutreten. (...) Ich bin seit 23 Jahren Ärztin und ich mache hier nicht mit. (...)" Die Rede wurde auf YouTube veröffentlicht und es folgte auch ein Bericht darüber in einer Zeitung. Daraufhin wurde das Dienstverhältnis von der Beklagten aus wichtigem Grund vorzeitig aufgelöst.