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Patka, Die Sachbezugswerteverordnung wird hinsichtlich E-Fahrzeugen geändert ➜ Das sollten Personalisten darüber wissen, PVP 2022/77, 298

ArtikelrundschauPersonalverrechnungBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6828/20/2022 Heft 6828 v. 15.12.2022

Um die im Rahmen der Ökologisierung des Steuerrechts vorgesehene E-Fahrzeugförderung weiter auszubauen, soll die Sachbezugswerteverordnung erweitert werden. In die neue SBW-VO werden daher Sachbezugsbegünstigungen für das Aufladen emissionsfreier Kraftfahrzeuge, Krafträder und Fahrräder, die Anschaffung von Ladeeinrichtungen und Kostenzuschüsse zur Anschaffung von Ladeeinrichtungen aufgenommen. Patka erläutert die neuen Bestimmungen und widmet sich auch den Klarstellungen zu den E-Bike- und E-Pkw-Gehaltsumwandlungsmodellen.

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