Um die im Rahmen der Ökologisierung des Steuerrechts vorgesehene E-Fahrzeugförderung weiter auszubauen, soll die Sachbezugswerteverordnung erweitert werden. In die neue SBW-VO werden daher Sachbezugsbegünstigungen für das Aufladen emissionsfreier Kraftfahrzeuge, Krafträder und Fahrräder, die Anschaffung von Ladeeinrichtungen und Kostenzuschüsse zur Anschaffung von Ladeeinrichtungen aufgenommen. Patka erläutert die neuen Bestimmungen und widmet sich auch den Klarstellungen zu den E-Bike- und E-Pkw-Gehaltsumwandlungsmodellen.