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Die Absicherung von Geschäftsgeheimnissen bei Ausscheiden von Mitarbeitern

Thema - ArbeitsrechtMag. Manfred LindmayrARD 6828/5/2022 Heft 6828 v. 15.12.2022

Der Arbeitsmarkt ist in den letzten Jahren volatiler geworden. Die Position der Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt ist so gut wie schon lange nicht und es herrscht ein Kampf um die besten Köpfe. So verwundert es nicht, dass sich viele Unternehmen immer öfter auch beim Mitbewerber um neue Arbeitskräfte umschauen, was für Arbeitgeber das Risiko mit sich bringt, dass mit einem guten Arbeitnehmer auch betriebliches Know-how zum Konkurrenten wandert. Dies kann aber durch den Abschluss einer Geheimhaltungsklausel verhindert werden, die nicht den Beschränkungen einer Konkurrenzklausel unterliegt und daher auch zeitlich unbegrenzt für die Zeit nach Dienstverhältnisende wirksam getroffen werden kann.

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