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Spitzl, Zeitversäumnis von Geschworenen und Schöffen, ecolex 2022, 907

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6827/20/2022 Heft 6827 v. 9.12.2022

Der Autor befasst sich mit der Frage, ob Geschworenen bzw Schöffen im Fall der Dienstverhinderung durch Ausübung des Laienrichteramtes arbeitsrechtliche Entgeltfortzahlung oder eine öffentlich-rechtliche Entschädigung für Zeitversäumnis gebührt. Laienrichter haben neben Anspruch auf Ersatz von notwendigen Reise- und Aufenthaltskosten idR Anspruch auf Entschädigung für die durch die Amtsausübung verursachte Zeitversäumnis, die teils in Höhe des konkreten Verdienstentgangs, teils in Form von Pauschalbeträgen zusteht. Jedenfalls stellt die Amtsausübung einen Dienstverhinderungsgrund dar, der das Fernbleiben von der Arbeit rechtfertigt und einen Entgeltfortzahlungsanspruch (für verhältnismäßig kurze Zeit) begründet. Spitzl weist darauf hin, dass dies nicht für Schöffen bzw Geschworene gilt, da hier laut sozialversicherungs- und beitragsrechtlichen Regelungen von einer Arbeitsunterbrechung ohne Entgeltzahlung auszugehen ist. Da somit kein arbeitsrechtlicher Entgeltfortzahlungsanspruch vorliegt, stellt sich die Frage der Subsidiarität der öffentlich-rechtlichen Entschädigungspflicht nicht.

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