AlVG: § 10
VwGH 19. 7. 2022, Ra 2022/08/0089
Im vorliegenden Fall wurde dem Revisionswerber gemäß § 10 AlVG für sechs Wochen das Arbeitslosengeld gesperrt, weil er eine vom AMS zugewiesene Beschäftigung vereitelt habe. Das Bundesverwaltungsgericht setzte zwar die Dauer des Anspruchsverlusts aufgrund der großen Bemühungen des Revisionswerbers für eine rasche Arbeitsaufnahme auf drei Wochen herab, vertrat aber ebenfalls die Ansicht, dass der Revisionswerber durch sein Verhalten das Zustandekommen der Beschäftigung vereitelt habe. Er habe