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Notwendige Einschulung in neuem Job begründet keine wesentliche Interessenbeeinträchtigung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6827/9/2022 Heft 6827 v. 9.12.2022

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2

OGH 31. 8. 2022, 9 ObA 88/22i

Der 1984 geborene Kläger hatte nach verschiedenen Tätigkeiten (vor allem Gastronomie, Lebensmittel- und Einzelhandel) im Februar 2012 die Lehrabschlussprüfung zum Einzelhandelskaufmann absolviert. Von 2013 bis zu seiner am 10. 1. 2018 erfolgten Kündigung war er beim beklagten Arbeitgeber als U-Bahnfahrer und Stationswart und infolge von Krankenständen zuletzt im Leichtdienst eingesetzt.

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