vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Setzt der allgemeine Kündigungsschutz einen inländischen Betrieb voraus?

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6827/7/2022 Heft 6827 v. 9.12.2022

ArbVG: § 34, § 105

Der allgemeine Kündigungsschutz nach §§ 105 ff ArbVG setzt das Vorliegen eines inländischen Betriebes, ausgehend vom Betriebsbegriff des ArbVG, voraus.

Wird der einzige Arbeitnehmer eines deutschen Unternehmens in Österreich gekündigt, kommt zwar nach dem Arbeitsvertragsstatut nach Art 6 Abs 2 lit a EVÜ österreichisches Recht zur Anwendung, nicht aber der allgemeine Kündigungsschutz nach § 107 iVm § 105 ArbVG, weil dazu ein Betrieb mit mindestens 5 Arbeitnehmern in Österreich bestehen müsste. Eine Zusammenrechnung des in Österreich tätigen Arbeitnehmers mit den Arbeitnehmern im ausländischen Betrieb ist in Bezug auf den allgemeinen Kündigungsschutz nicht möglich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte