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Häufige Krankenstände - maßgeblicher Zeitpunkt für Zukunftsprognose bei besonderem Bestandschutz

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6827/6/2022 Heft 6827 v. 9.12.2022

VKG: § 8f Abs 1

OLG Wien 27. 6. 2022, 9 Ra 33/22x

Im vorliegenden Fall stützte der Arbeitgeber die Klage auf Zustimmung zur Kündigung des Klägers, der sich zum diesem Zeitpunkt in Elternteilzeit befand, auf dessen langdauernde Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitnehmer befand sich seit 2016 wegen eines ständig wiederkehrendes Abszesses vermehrt im Krankenstand. Zum Zeitpunkt der Einbringung der Klage am 7. 9. 2020 war dem Arbeitgeber nicht bekannt, dass durch eine neuerliche Operation eine Verbesserung des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers eintreten könnte. Dies erfuhr der Arbeitnehmer erstmals im November 2021 bei der Untersuchung des Gerichtssachverständigen. Ausgehend von dieser nun positiven Zukunftsprognose hat das Erstgericht die Klage auf Zustimmung zur Kündigung abgewiesen und wurde darin nun vom OLG Wien bestätigt; die vom Arbeitgeber vertretene Ansicht, dass für die Beurteilung der Zukunftsprognose auf eine ex-ante-Betrachtung aus dem Dienstgeberhorizont und daher strikt auf den Klagszeitpunkt abzustellen sei, ist unrichtig:

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