Mit 1. 1. 2023 kommt es zu folgendem Gehaltsabschluss für die rund 430.000 Angestellten im Handel:
Anhebung der KV-Mindestgrundgehälter um 7 %, mindestens jedoch um € 145,-. Die sich aus der Berechnung ergebenden Mindestgehälter werden auf ganze Euro gerundet. Die am 31. 12. 2022 bestehenden Überzahlungen werden in euromäßiger Höhe (centgenau) aufrechterhalten.