Aus dem Tätigkeitsbericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft für die Jahre 2020 und 2021 ergibt sich ein starker Anstieg bei Diskriminierungsfragen. 4.962-mal hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft im Berichtszeitraum zu Diskriminierung und Gleichbehandlung informiert, beraten und individuell unterstützt. 69 % aller Diskriminierungsfälle wurden von Frauen herangetragen. Am häufigsten betrafen die Anfragen den Bereich der Geschlechterdiskriminierung in der Arbeitswelt, ein Drittel davon sexuelle Belästigung. Viele Anfragen drehten sich außerdem um Eltern in Hinblick auf Diskriminierungen iZm der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. In 116 Fällen wurde wegen Geschlechterdiskriminierung in der Arbeitswelt ein Verfahren bei der Gleichbehandlungskommission eingeleitet, wobei es zumeist um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sexuelle Belästigung und sonstige Arbeitsbedingungen ging. Der Tätigkeitsbericht kann auf der Parlaments-Webseite unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00785 heruntergeladen werden.