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Einkünftezurechnung: Fruchtgenussrecht für Minderjährige

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6826/17/2022 Heft 6826 v. 1.12.2022

EStG 1988: § 2

VwGH 8. 9. 2022, Ra 2021/15/0054

Wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung einer Fruchtgenussvereinbarung ist, dass der Fruchtnießer die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestalten kann. Dies gilt auch dann, wenn der Fruchtnießer minderjährig ist.

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