KBGG: § 24, § 24c
ASGG: § 87 Abs 4
Hat die Österreichische Gesundheitskasse im Gerichtsverfahren bewiesen, dass die Mutter den Nachweis für eine bestimmte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung nicht innerhalb der dafür vorgeschriebenen Frist erbracht hat, trifft die Mutter die Beweislast dafür, dass der von ihr behauptete Ausnahmegrund des § 24c Abs 2 KBGG vorliegt. Konnte das Gericht nicht feststellen, dass der Nachweis bei der ÖGK innerhalb der Frist eingelangt ist (und dort verloren ging), geht diese Negativfeststellung zu ihren Lasten und sie hat den zu Unrecht erhaltenen Anteil des Kinderbetreuungsgeldes zurückzuzahlen.