VO (EG) 883/2004 : Art 11 Abs 3
EuGH 13. 10. 2022, C-713/20, Raad van bestuur van de Sociale verzekeringsbank
Der niederländische Ausgangsfall betraf ua eine niederländische Staatsangehörige, die in Deutschland wohnte und ab Januar 2013 über ein Leiharbeitsunternehmen in den Niederlanden mehrere Beschäftigungen als Leiharbeitnehmerin ausgeübt hat. In den Zeiträumen zwischen den einzelnen Beschäftigungen war sie in den Niederlanden ehrenamtlich und - gegen geringe Bezahlung - hauswirtschaftlich tätig. Im Juli 2015 erhielt die Arbeitnehmerin einen Bescheid über die Höhe ihrer Rentenansprüche; demnach war sie aufgrund ihres Wohnsitzes in Deutschland nur in den Zeiträumen, während derer sie tatsächlich für das Leiharbeitsunternehmen in den Niederlanden arbeitete, an das niederländische System der sozialen Sicherheit angeschlossen, nicht aber in den Zeiträumen zwischen den Überlassungen.