In ihrem aktuellen Newsletter weist die ÖGK darauf hin, dass es sich bei vom Unternehmen bezahlten Grippeimpfungen um kein beitragspflichtiges Entgelt handelt. Die im Unternehmen durchgeführten Impfungen sowie die vom Dienstgeber geleisteten Zuschüsse, wenn sich der Dienstnehmer beim Hausarzt impfen lässt, sind als freiwillige soziale Zuwendungen iSd § 49 Abs 3 Z 1 lit b ASVG zu qualifizieren und somit beitragsfrei. ( Quelle: ÖGK-Newsletter Nr 13/Oktober 2022)