ASVG: § 4
VwGH 30. 8. 2022, Ra 2021/08/0119
Das Bestehen der Pflichtversicherung ist im Beitragsverfahren eine Vorfrage. Wurde die Pflichtversicherung bereits rechtskräftig festgestellt, so ist das Bundesverwaltungsgericht daran gebunden. Es muss daher im Verfahren über die Beitragspflicht zum Bestehen und zur Dauer der Pflichtversicherung keine eigenen Ermittlungen durchführen.