ABGB: § 1154
OGH 30. 8. 2022, 8 ObA 52/22p
Zum Entgelt zählt jede Leistung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dafür bekommt, dass er ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, also auch alle Arten von Naturalleistungen, wie zB die Zurverfügungstellung eines Dienstwagens zu privaten Zwecken.