Bei den Verhandlungen zum Kollektivvertrag für Arbeiter in Baugewerbe und Bauindustrie 2021 wurde die Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit dem Ziel paktiert, eine Pauschalierung von Zulagen zu schaffen. Seit 1. 11. 2022 sind die Änderungen zur Pauschalierungsmöglichkeit bestimmter Zulagen in Form einer Ergänzung zum Kollektivvertrag in Kraft. Damit kommt es zu einer Verwaltungsvereinfachung, insbesondere in der Lohnverrechnung.