Der Prozentsatz, der gemäß § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung bei der Bewertung der Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über € 7.300,- für den übersteigenden Betrag anzusetzen ist, beträgt für das Kalenderjahr 2023 1 % (+0,5 % gegenüber den Vorjahren). Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und 1,0 % anzusetzen. (Erlass des BMF vom 3. 11. 2022, 2022-0.750.374)