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Änderungen bei der Urlaubsersatzleistung - BGBl

Neue VorschriftenArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6823/13/2022 Heft 6823 v. 10.11.2022

BGBl I 2022/167, ausgegeben am 31. 10. 2022
➜ zum Initiativantrag 2793/A BlgNR 27. GP siehe ARD 6817/14/2022

Bundesgesetz, mit dem das Urlaubsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Heimarbeitsgesetz 1960 geändert werden

Urlaubsersatzleistung bei vorzeitigem Austritt

Über ein Vorabentscheidungsersuchen des OGH hat der EuGH kürzlich entschieden, dass Art 7 der RL 2003/88/EG einer nationalen Vorschrift entgegensteht, wonach eine Urlaubsersatzleistung für das laufende letzte Arbeitsjahr nicht gebührt, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund vorzeitig beendet (vgl EuGH 25. 11. 2021, C-233/20 , ARD 6776/8/2021).

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