BGBl I 2022/167, ausgegeben am 31. 10. 2022
➜ zum Initiativantrag 2793/A BlgNR 27. GP siehe ARD 6817/14/2022
Bundesgesetz, mit dem das Urlaubsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Heimarbeitsgesetz 1960 geändert werden
Urlaubsersatzleistung bei vorzeitigem Austritt
Über ein Vorabentscheidungsersuchen des OGH hat der EuGH kürzlich entschieden, dass Art 7 der RL 2003/88/EG einer nationalen Vorschrift entgegensteht, wonach eine Urlaubsersatzleistung für das laufende letzte Arbeitsjahr nicht gebührt, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund vorzeitig beendet (vgl EuGH 25. 11. 2021, C-233/20 , ARD 6776/8/2021).