Wenn einem Arbeitnehmer der Führerschein entzogen wird, stellt sich mitunter die Frage, ob dadurch ein Grund für eine fristlose Entlassung verwirklicht wird. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer auch beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist und seine Tätigkeit ohne Führerschein nicht oder nur eingeschränkt ausüben kann. Der Beitrag erläutert, wann ein Führerscheinentzug allenfalls eine Entlassung rechtfertigen kann, und veranschaulicht die Thematik anhand einer Judikaturübersicht.