Mit einer Änderung des KBGG durch BGBl I 2022/154 erhalten Menschen aus der Ukraine Zugang zum Kinderbetreuungsgeld, sofern sie die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Als "Vertriebene" iSd Asylgesetzes und der Vertriebenen-Verordnung haben die Betroffenen ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich bis vorerst 3. 3. 2023. Bereits im Juli wurde beschlossen, ihnen Familienbeihilfe zu gewähren. Nun wurde rückwirkend ab 12. 3. 2022 auch das KBGG entsprechend angepasst. Die Regelung endet mit dem Tag der Beendigung des Aufenthaltsrechts, spätestens jedoch am 4. 3. 2024.