RL 2008/104/EG : Art 5 Abs 1
EuGH 12. 5. 2022, C-426/20, Luso Temp
Im vorliegenden Fall klagten zwei Leiharbeitnehmer eines Unternehmens mit Sitz in Portugal (= Überlasser) auf Zahlung der für die Zeit, in der sie bei dieser Gesellschaft beschäftigt waren, als bezahlter Jahresurlaub und Urlaubsgeld geschuldeten, aber nicht gezahlten Beträge. Strittig war, wie die Urlaubsabgeltung zu berechnen ist, da aufgrund einer nationalen Sonderregelung im portugiesischen Arbeitsrecht Leiharbeitnehmer Anspruch auf weniger bezahlten Urlaub und Urlaubsgeld haben als wenn sie von dem entleihenden Unternehmen unmittelbar für denselben Zeitraum und den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären. Das erkennende Gericht legt dem EuGH die Frage, ob diese Spezialregelung mit der Richtlinie über Leiharbeit (RL 2008/104/EG ) vereinbar ist, zur Vorabentscheidung vor. Dies wurde vom EuGH verneint: