vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einseitige Urlaubsanordnung während Betriebsschließung wegen Corona-Pandemie

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6821/8/2022 Heft 6821 v. 28.10.2022

ABGB: § 1155 Abs 3 idF BGBl I 2020/16

UrlG: § 4 Abs 1

Hat der Arbeitgeber in Abweichung zur allgemeinen Regel der einvernehmlichen Urlaubsfestsetzung am 18. 3. 2020 einseitig angeordnet, dass der Arbeitnehmer während der behördlich angeordneten Schließung des Betriebes aufgrund der Corona-Pandemie Urlaub zu verbrauchen hat, war diese Anordnung rechtmäßig, da sie durch das zwar erst am 21. 3. 2020 kundgemachte, aber rückwirkend mit 15. 3. 2020 in Kraft getretene 2. COVID-19-Gesetz BGBl I 2020/16 gedeckt war. Es gehört zum Wesen der Rückwirkung, dass das Gesetz auch auf Sachverhalte anwendbar ist, die sich noch vor der Kundmachung dieses Gesetzes ereignet haben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte