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Kastner, Ausgewählte Fälle zum Thema Home-Office im Ausland: Das sollten Personalisten hinsichtlich (internationaler) Personalverrechnung wissen, PVP 2022/64, 240

ArtikelrundschauPersonalverrechnungBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6819/20/2022 Heft 6819 v. 13.10.2022

In diesem ersten Teil eines zweiteiligen Beitrags (Teil 2 im Oktober-Heft) informiert die Autorin über zwei Fälle zum Thema Homeoffice im Ausland. Im ersten Fall arbeitet der Dienstnehmer, der in Deutschland lebt, für eine GmbH mit Sitz in Österreich. Der Dienstnehmer arbeitet teilweise im Homeoffice in Deutschland und teilweise vor Ort in Österreich. Kastner greift die Fragen auf, wo der Dienstnehmer steuerpflichtig ist, ob es ein DBA gibt, wie die Bezüge auf die zwei Staaten zu verteilen sind, wo die SV-Pflicht besteht und welche Lohnnebenkosten entstehen. In einer Abrechnungs-Checkliste stellt die Autorin dar, welche Bezüge wie in Österreich und in Deutschland abzurechnen sind. Im zweiten Fall arbeitet der Dienstnehmer ausschließlich in seinem ausländischen Nicht-EU-Wohnsitzstaat (Drittstaat mit DBA), in Indien. Der Dienstnehmer unterliegt der indischen Steuerpflicht und SV-Pflicht. Aufgrund des DBA mit Indien darf Österreich nur besteuern, wenn der Dienstnehmer auch physisch vor Ort arbeitet.

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