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Steiger, Zehn Fragen und Antworten zur Teuerungsprämie, taxlex 2022, 280

ArtikelrundschauSozialversicherungBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6819/19/2022 Heft 6819 v. 13.10.2022

Die Teuerungsprämie ist seit 1. 7. 2022 anzuwenden und in § 124b Z 48 EStG 1988 bzw § 49 Abs 3 Z 3 ASVG geregelt. Sie ist als Zahlung des Arbeitgebers 2022 und 2023 bis insgesamt € 3.000,- steuerfrei möglich. Die Frage, ob die Teuerungsprämie pro Person unabhängig von der Anzahl der Arbeitgeber gedeckelt ist, beantwortet Steiger so, dass im Gegensatz zur Mitarbeitergewinnbeteiligung keine personenbezogene Deckelung vorgesehen ist. Bei unterschiedlichen Dienstgebern kann daher die Teuerungsprämie mehrfach abgaben- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden. Ein entsprechender Passus wurde in die Lohnkonto-Verordnung aufgenommen, da eine Auszahlung der Teuerungsprämie im Lohnkonto auszuweisen ist. Neben der Teuerungsprämie kann auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung gedeckelt steuerfrei ausbezahlt werden, wobei diese nicht im Bereich der Lohnnebenkosten und Sozialversicherung befreit ist. Die Auszahlung der Teuerungsprämie erhöht nicht das Jahressechstel und wird nicht darauf angerechnet.

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